Archiv der Kategorie: Allgemeines

Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Jörg Hofmann
Jörg Hofmann metallwerkstaette.de
Obere Sägmühle 1
71111 Waldenbuch

Kontakt:

Telefon: +49 7157 72196-20
Telefax: +49 7157 72196-21
E-Mail: jh@metallwerkstaette.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE272024920

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
ZURICH Insurance Plc
Poppelsdorfer Allee 25-35
53115 Bonn

Geltungsraum der Versicherung: EU

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Jörg Hofmann
Obere Sägmühle 1
71111 Waldenbuch

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Geschäftsbeziehungen, insbesondere allen Lieferungen und sonstigen Leistungen zugrunde. Sie gelten ausschließlich, Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht anerkannt, wenn Ihnen von uns nicht widersprochen wird.

Vereinbarungen, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, erlangen nur Gültigkeit, wenn sie durch uns ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt werden.

2. Beratung, Angebote

Angebote über Lieferungen und Leistungen unserer Firma sind stets freibleibend. Bis zur endgültigen Auftragsbestätigung unserer Firma behalten wir uns Änderungen des Angebotes im Hinblick auf die Leistung, den Lieferzeiten und der Preise vor. Die von uns erteilte Beratung und erbrachte Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Das einem Angebot zugrunde liegende Material wird vorbehaltlich, auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Einkaufspreises (z. B. Metallnotierung, etc.) und des Zwischenverkaufs angeboten. Zu konstruktiven Änderungen der Leistung sind wir insbesondere dann berechtigt, sobald dem Leistungsempfänger dadurch kein Nachteil entsteht.

Uns steht das Recht zu, falls nicht das Gegenteil ausdrücklich vereinbart worden ist, die von uns hergestellten Produkte durch unseren Firmennahmen zu kennzeichnen. Schutzrechte der bei uns aufgrund von Vorgaben des Bestellers gefertigten Produkte werden nicht hinsichtlich Rechte Dritter geprüft. Wir sind von etwaigen Schutzrechtsverletzungen freigestellt.

Rechte an überlassenen Unterlagen, Bildern, Muster, Schablonen und Entwürfen, sowie an anderen, durch unsere Eigentums- und Urheberrechte berührten Dinge sind uns vorbehalten, die Dinge dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Rahmen der Angebotserstellung ohne Aufforderung, bei Nichterteilung des Auftrages innerhalb 14 Tagen an uns zurückzugeben.

3. Vertragsabschlüsse

Für Zusicherung von Umfang und Art unserer Leistungen, insbesondere hinsichtlich einer besonderen Beschaffenheit eines Produktes oder einer Leistung ist ausschließlich eine durch uns erstellte, schriftliche Bestätigung maßgebend, es sei denn der Auftragnehmer widerspricht dieser unverzüglich nach Erhalt.

4. Lieferfristen

Eine zugesicherte Lieferfrist beginnt ausschließlich nach Zugang ihrer schriftlichen Bestätigung. Wird die Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so wird dem Vertragspartner das Recht eingeräumt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu erklären.

Erfolgt die Lieferung nicht vor Ablauf der Nachfrist, ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Rücktritt nicht unverzüglich der gesetzten Nachfrist gesetzt, ist er unwirksam.

Verzögerung, Erschwerung und Unmöglichkeit von Lieferungen und Leistungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen und anderer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, auch wenn sie bei unserem Lieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Andauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, bzw. vom Vertrag oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Dauert die Behinderung über drei Monate an, ist der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Erfüllt unser Vertragspartner Pflichten aus bestehenden Vertragsverhältnissen nicht, sind wir nicht mehr an die Einhaltung der zugesicherten Liefertermine gebunden.

5. Preise, Zahlung

Die Preise für alle unsere Lieferungen und Leistungen verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind ebenfalls Kosten für Verpackung, Lieferung und Versicherung, sie werden gesondert berechnet. Sollten zur Erfüllung des Auftrages nicht vereinbarte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden berechnet werden müssen, geschieht das zuzüglich der tariflich festgelegten oder, soweit nicht existent, die ortsüblichen Zuschläge und Zulagen. Durch Kostenbeteiligungen an Werkzeugen und Vorrichtungen erwirbt der Vertragspartner keinerlei Rechte an diesen, oder auf Rückvergütung an Leistungen hinsichtlich der Werkzeuge. Werden die Werkzeuge und Vorrichtungen länger als 2 Jahre nicht mehr benötigt, sind wir berechtigt, sie zu vernichten.

Unsere Rechnungen sind zahlbar 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug. Für den rechtzeitigen Eingang der Zahlungen ist ausschließlich die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto oder der Eingang des Schecks in unserem Hause ausschlaggebend. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Eine eventuelle Prüfung der Rechnungsunterlagen durch Dritte hat so zu erfolgen, dass der rechtzeitige Zahlungseingang gewährleistet ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Im Zuge unserer Leistung gelieferte Gegenstände bleiben bis zum Ausgleich der uns aus dem Vertrag zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Vertragspartners sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Vertragspartner sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Der Vertragspartner ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Vertragspartner ist widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen.

7. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarte Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Erhält unser Vertragspartner vor Durchführung des Auftrags einen Korrekturabzug zur Prüfung, ist er verpflichtet, diesen Korrekturabzug sorgfältig gegenzuprüfen. Änderungswünsche sind uns schnellstmöglich mitzuteilen. Sofern nach Freigabe des Korrekturabzugs weitere Änderungen auf Wunsch unseres Vertragspartners durchgeführt werden sollen, die zu Mehrkosten bei uns führen, sind wir berechtigt, diese Mehrkosten unserem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

8. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Vertragspartner über, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

In allen Fällen steht es der Übergabe gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.

9. Gewährleistung, Schadenersatz

Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ist der Vertragspartner Unternehmer.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht unserem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Beim Rücktritt steht unserem Vertragspartner kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Vertragspartner Schadenersatz, verbleibt der Kaufgegenstand beim Vertragspartner, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Vorliegen von Arglist. Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

Ist der Vertragspartner Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, wird, sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass der Vertragspartner den Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder der Vertragspartner trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, oder der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.

10. Beschränkungen der Haftung

Für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt wurde haften wir für nicht, ist unser Vertragspartner Unternehmer. Ist unser Vertragspartner Verbraucher, beschränkt sich unsere Haftung bei leichter Pflichtverletzung auf den nach der Art des Vertragsgegenstands vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Ansprüche des Vertragspartners wegen eines arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

11. Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, als Schadenersatz eine Pauschale in Höhe von 5% des Bruttoauftragswertes zu berechnen, falls das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Unberührt hiervon bleibt das Recht, im konkreten Fall einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ebenso ist es dem Vertragspartner ausdrücklich gestattet, im konkreten Fall nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

12. Rechtsgrundlage

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt für alle Vertragsverhältnisse unserer Firma. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart vereinbart.

14. Rechtsvorbehalt

Zur Abtretung der Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung und den hieraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte, ist der Vertragspartner nicht berechtigt.

15. Salvatorische Klausel

Die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht berührt, sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder werden. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewünschten Zweck am nächsten kommt.

Stand: Dezember 2014